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   VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 110/17   

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VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 110/17 (https://dejure.org/2018,25905)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20.07.2018 - VfGBbg 110/17 (https://dejure.org/2018,25905)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Juli 2018 - VfGBbg 110/17 (https://dejure.org/2018,25905)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 52 Abs 1 S 2 Verf BB 1992, § 45 Abs 1 ZPO, § 60 Abs. 1 SGG, § 156 Abs 2 BRAO

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 1 Satz 2; ZPO, § 45 Abs. 1; SGG, § 60 Abs. 1; BRAO, § 156 Abs. 2
    Stattgabe; gesetzlicher Richter; Ablehnungsgesuch; Entscheidung durch abgelehnten Richter; Ausnahmecharakter der Selbstentscheidung; Zurückweisung des Verfahrensbevollmächtigten; Aufhebung des zurückweisenden Beschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 43/16

    Zu den Voraussetzungen einer Selbstentscheidung des abgelehnten Richters im

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 110/17
    Sie können angesichts der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die Erinnerung im Falle der Verfassungswidrigkeit der Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs dazu führen, dass ein Beschwerdeführer hinnehmen müsste, dass das weitere Verfahren vor dem Sozialgericht von einem Richter betrieben würde, der nicht der gesetzliche im Sinne des Art. 52 Abs. 1 Satz 2 LV ist (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Überschreitet das Gericht bei der Anwendung dieses Prüfungsmaßstabs die ihm gezogenen Grenzen, kann dies seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).

    Denn im Rahmen der Anwendung der Maßstäbe eines unzulässigen Ablehnungsgesuchs im Wege der Selbstentscheidung ist das Gericht von Verfassungs wegen in besonderem Maße verpflichtet, das Gesuch seinem Inhalt nach vollständig zu erfassen (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    In den Fällen, in denen ein abgelehnter Richter das Befangenheitsgesuch mangels Rechtsschutzbedürfnisses selbst ablehnt, bedarf es aber einer qualifizierten Begründung der Rechtsmissbräuchlichkeit und der Berücksichtigung aller zur Begründung der Ablehnung vorgetragenen Umstände (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1750/12

    Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch unberechtigte Zurückweisung eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 110/17
    Die Frage, ob Befangenheitsgründe gegen die Mitwirkung eines Richters sprechen, berührt die prozessuale Rechtsstellung der Verfahrensbeteiligten (vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2016 - VfGBbg 18/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.; s. auch BVerfGE 89, 28, 36; BVerfGK 20, 164, 167).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 110/17
    Damit sollen die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewahrt und das Vertrauen der Rechtssuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte gesichert werden (vgl. BVerfGE 95, 322, 327).
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